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Bindemittel

Bei der Bekämpfung von Ölverschmutzungen spielen Ölbindemittel eine große entscheidende Rolle. Deshalb hat das Bundesinnenministerium eine Ölbinder-Richtlinie veröffentlicht, in der bestimmte Eignungskriterien für Ölbinder festgelegt wurden. Die Ölbinder wurden dabei in 3 Kriterien eingeteilt:
- Typ I - Ölbinder mit besonderer Eignung für den Einsatz auf Gewässern.
- Typ II/R - Ölbinder für den allgemeinen Einsatz auf dem Land und kleineren Gewässern.
- Typ III/R - Ölbinder für besondere Bedarfsfälle, insbesondere in Gewerbe und Industrie. Diese Ölbinder müssen nicht wasserabweisend sein.
Die Eignung von Ölbindern muss durch ein amtliches Prüfzeugnis nachgewiesen werden.
Die angebotenen Ölbindemittel verfügen über eine besonders hohe Aufsaugleistung. Je nach Produkt und Typ können sie sowohl auf Gewässern als auch auf Böden und Straßen zur Schadensbekämpfung eingesetzt werden. Ölbindemittel haben sich bei Kommunen, Feuerwehren, Bundeswehr, Industriebetrieben, Umweltschutzeinrichtungen etc. seit langem bewährt.
 
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